Unsere Regeln
Der TC bietet die Möglichkeit den wunderschönen sog. weißen Sport zu erlernen, spielerisch oder auch sportlich im Wettkampf auszuüben und darüberhinaus sich aktiv ins Vereinsleben positiv
mit zu gestalten.
Natürlich gibt es neben den Rechten, die jedes Mitglied hat, auch Pflichten und Regeln,
die ein harmonisches Miteinander im Verein erst ermöglichen:
Mitglieder Arbeitsstunden
Die jeweils 6 zu leistenden Arbeitsstunden können bei der Frühjahrsinstandsetzung und
Pflege der Außenanlagen, einem Teil von Baumaßnahmen, bei Veranstaltungen und bei offiziell ausgeschriebener
Betreuung bei Jugendaktivitäten abgeleistet werden.
Oder aber auch durch eigenverantwortliche Übernahme/Pflege einer "Parzelle", bzw. eines
Bereiches über die gesamte Saison.
Melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig (für die Einplanung) bei den entsprechenden Fachverantwortlichen an. (Am besten gleich zu Beginn der Saison "loslegen" - so hat man die Verpflichtung gleich weg!)
Wer weder in dem einen noch dem anderen Arbeitsfeld tätig sein möchte, zahlt im Voraus vor
Beginn der Saison (im April) jeweils 50,-- Euro auf das Konto des
TC Weissach-Flacht bei der VoBa Region Leonberg (IBAN DE41 6039 0300 0020 4730 01).
Ganz wichtig für unser Vereinsleben ist, dass jedes Mitglied seinen Arbeitsauftrag ernsthaft wahrnimmt. Über den Arbeitseinsatz bekommen wir zusätzlich immer wieder aufs neue Kontakt zueinander. Neue Mitglieder lernen so rasch andere kennen und finden sportlich und menschlich Zugang in unsere Gemeinschaft. Zudem fördert das gemeinsame Arbeiten auch den Bezug zum Wert der Anlage und das Verständnis für die wirtschaftlichen Belange unseres Vereins.
Spiel- und Platzordnung "Außenanlage"
1.Tenniskleidung
Die Sandplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Für die Umkleideräume und unser Clublokal gilt: Betreten mit Sandplatzschuhen verboten.
2.Spielberechtigung
Während der Spielsaison hat jedes Mitglied/jeder SpielerIn, das/der im Besitz einer gültigen Spielkarte ist, das Recht, auf den Frei-Plätzen Tennis zu spielen. Beginn und Ende der Spielsaison werden vom Vorstand festgelegt und im Internet bekanntgegeben.
Die Spielausweise/Steckkarten behalten saisonübergreifend ihre Gültigkeit. Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist der geleistete Jahresbeitrag, spätestens zu Beginn der Spielsaison
Bei Verlust eines Spielausweises wird gegen einen Kostenbeitrag von € 5,00 ein neuer Ausweis ausgestellt.
Spielausweise, die an der Platzbelegungstafel versehentlich nicht ausgesteckt wurden, werden in
Verwahrung genommen, sie können beim Wirt gegen eine Gebühr von € 1,00 ausgelöst werden. (Erlöse zu Gunsten der Jugendkasse)
3.Platzbelegung
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn mit seiner Spielmarke persönlich auf der Zeittafel den Platz für sich zu belegen. Bei Einzelspiel 2 Spieler und beim Doppelspiel 4 Spieler. Sind alle Plätze in lückenloser Folge belegt, so kann die jeweils nächste, freie Stunde in lückenloser Folge persönlich vorreserviert werden.
Jeder Spieler ist verpflichtet, während der Vorbelegungszeit, sowie während des ganzen Spiels seine Spielmarke an der Zeittafel zeitrichtig hängen zu lassen!
Bei Platzbelegungen durch Trainer oder Training der Mannschaften, müssen die Teilnehmer des Trainings ebenfalls während der Trainingszeit ihre Spielmarken auf der Zeittafel zeitrichtig stecken.
Auch bei Langzeitturnieren sind Spielmarken entsprechend der Regel zu stecken.
Der Spielanspruch verfällt, wenn ein Spiel nicht 10 Minuten nach der belegten Zeit begonnen wird. Bei plötzlich eintretenden Regenfällen oder anderen Einflüssen höherer Gewalt verfällt der belegte Spielanspruch ebenfalls. Es ist selbstverständlich, dass Spieler, die bereits gespielt haben, Anderen, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, den Vortritt lassen.
4.Ranglistenspiele
Montags bis freitags nach 17:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen jeweils maximal zwei Ranglistenspiele je Tag durchgeführt werden.
Ranglistenspiele unter Jugendlichen bis 16 Jahre sind nur Montag-Freitag bis 17:00 Uhr (Spielende) z spielen. Der genaue Termin des Ranglistenspiels muss mindestens 2 Tage vorher in die Forderungsliste eingetragen werden. Platzbelegungen für Forderungsspiele sind nur mit den hierfür vorgesehenen Belegungskarten gültig.
5.Spieldauer
Spielbeginn ist im Viertelstundenrhythmus möglich.
Grundsätzlich gilt eine Platzbelegung für 60 Minuten für Einzel- oder Doppelspiel. Die reine
Spielzeit beträgt davon 55 Minuten, mindestens 5 Minuten müssen am Ende der Belegungszeit für Platzpflege (Abziehen, Spritzen) aufgewendet werden.
6.Platzeinrichtungen/Platzpflege
Jeder Spieler (Erwachsene und Jugendliche) ist innerhalb der Belegungsdauer, vor Verlassen der Platzanlage zum Abziehen des benützten Spielfeldes verpflichtet.
An heißen Tagen ist das Spielfeld vorher zu spritzen.
Die Flutlichtanlage (Platz 1 - 4, bis 22:00 Uhr) ist so eingerichtet, dass sie von jedem erwachsenen Mitglied ein- und ausgeschaltet werden kann. Da die Stromkosten von der Gemeinschaft getragen werden, ist auf besonders sparsamen Betrieb zu achten. Der Spieler, der als letzter die Platzanlage verlässt, ist zum Ausschalten verpflicht
Über der Bespielbarkeit der Plätze, z. B. nach besonderen Witterungseinflüssen oder durch übermäßige Beanspruchung, entscheidet der Platzwart, das VM "Anlagen&Technik" oder
ein Mitglied des Vorstandes.
7.Jugendliche verfügen grundsätzlich über die gleichen Spielrechte wie Erwachsene. Sie sollten
jedoch mit Rücksicht auf die Berufstätigen möglichst werktags tagsüber spielen. Der Platz 7 gilt als "Jugendplatz" und er kann deshalb bevorzugt von bis zu 16-Jährigen unter Einhaltung der allgemein gültigen Platzbelegungsregeln (siehe unter 3.) bis 18 Uhr bespielt
werden.
8. Zeitlich Spielberechtigte
Um am Ort vorübergehend anwesenden Mitarbeitern der Betriebe (z.B. Praktikanten o.ä.)
die Chance zu geben, Tennis spielen zu können, besteht die Möglichkeit eine "Spielberechtigungs-Karte" zu erwerben. Mit dieser Karte sind die gleichen Reservierungs-
und Spielrechte wie bei den Mitgliedskarten verbunden. Sonstige Mitgliederrechte bestehen keine. Keine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz.
9.Gäste
Gäste können nur mit erwachsenen „aktiven“ Mitgliedern spielen.
Das Mitglied hat im voraus eine Gastspiel-Karte zum Preis von € 10,00/pro Stunde und Platz zu lösen. Diese Gastspielkarte ist auch vor Spielbeginn richtig auszufüllen mit Datum, Zeit und Namen. Spielt ein Mitglied mit 2 oder 3 Gästen auf dem Platz, so ist das Hängen nur einer Gästemarke ausreichend.Für die Spieldauer gelten die Bestimmungen unter 5., Gastspiel-Karten können bei den gesondert bekannt gemachten Stellen erworben werden.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind Gäste nur dann spielberechtigt, wenn der allgemeine Spielbetrieb dies zulässt.
10.Kinder
Auch aus Sicherheitsgründen sollten Kinder, die noch nicht selbst am Spielbetrieb
teilnehmen, nicht auf die eingezäunten Plätze mitgenommen werden.
11.Ordnung auf Terrasse und im Clubheim
Tennistaschen und weitere Utensilien sind entweder in den Umkleideräumen oder im Kofferraum bestens aufgehoben. Sie dürfen keinesfalls auf oder zwischen den Tischen abgestellt werden.
Mitgebrachte Getränke sollten während der Öffnungszeiten des Clublokales auf der Terrasse
nur in Abstimmung mit dem Clubwirt konsumiert werden.
12.Hunde
dürfen auf die umzäunten Plätze nicht mitgenommen werden! Sie sind im gesamten
Tennisanlagenbereich an der Leine zu führen.
13.Haftung
Die Haftung während des Spielbetriebs unterliegt der Satzung des TC Weissach-Flacht. Darüber
hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
14.Nichteinhalten unserer Regeln
Mitglieder, die wiederholt gegen diese Spiel- und Platzordnung verstoßen, können aus dem Verein ausgeschlossen - Besucher oder Gäste der Anlage verwiesen werden.
15. Für das Spielen in der Halle
gelten zusätzlich gesondert bekanntgemachte ergänzende Regeln (mietpflichtige Buchung, Hallenschuhe, etc.).